Schweizer Holz für öffentliche Bauten
Auch im öffentlichen Bereich kann auf Schweizer Holz geachtet werden
Während alle Bauherren bereits zu Beginn den Holzbau als die gewünschte Bauweise festlegen können, ist die Festlegung der Herkunft des Holzes für öffentliche Beschaffungen im Staatsvertragsbereich nach GATT/WTO nicht möglich. In allen Fällen sollte die Präferenz für eine nachhaltige Bauweise in Schweizer Holz bereits während der Vorstudie in die Projektdefinition aufgenommen werden, von wo sie in das Projektpflichtenheft übergeht und von den Planern laufend verfeinert wird. In der Ausschreibung werden die Anforderungen der Auftraggeberin schliesslich konkret in das Projekt übersetzt und beschrieben.
Für Holz kann dies die Forderung nach nachhaltig produziertem Holz sein, wie zum Beispiel Holz mit dem Label Schweizer Holz, PEFC oder FSC. Es ist auch möglich, das eigene Rund- und Bauholz für das Bauprojekt bereitzustellen. Für öffentliche Bauherren bietet das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
(BöB) genügend Instrumente für eine nachhaltigere Beschaffung mit mehr Qualitätswettbewerb, sie müssen nur richtig angewendet werden.
Mehr Details wie Schweizer Holz auch in öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden kann, erläutert das Lignum-Compact-Merkblatt Ausschreiben mit Schweizer Holz.
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Im öffentlichen Bau spielt die Nachhaltigkeit zu Recht eine immer wichtigere Rolle. Die Nutzung von Holz trägt zur Wertschöpfung im Inland und zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Damit unterstützt Holz die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz mit Nutzen für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.
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Schweizer Holz in den Regionen
Für Informationen und die Beschaffung von Schweizer Holz stehen die Lignum-Regionen mit Antworten und Anregungen gerne zur Verfügung.